Alle Klassen im Überblick

Drohnenführerschein

Für einen sicheren und rechtssicheren Umgang mit einer Drohe empfehlen wir Ihnen den Drohnenschein!

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- jede gewerbliche Nutzung
- alle Drohnen über 2 kg
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Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! 
Telefon: 07951 935000

Unser Fahrsimulator

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- Autonom und sicher
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Motorrad fahren ohne Prüfung!
Schlüsselzahl 196

Klasse A1 (Krafträder bis 125 ccm <11 kW (15PS))
Kosten 990,00 €

Vorraussetzung:
- Mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- 4 Lektionen Theorie
- 10 Fahrstunden (pro zusätzliche Fahrstunde 65,00 €)

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkräfträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ElektromotorbbH

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg

Eingeschlossene Klassen: keine

NEU: Zusammenfassung der alten Klassen M und S

Mindestalter: 15 Jahre (AM 15)

A1

Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW

Eingeschlossene Klassen: AM

NEU: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter: 16 Jahre

A2

Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

NEU: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre

A

Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Info: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine  theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und Amit 
- zG max. 3.500 kg 
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Info: Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des  Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung 

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

NEU: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber  besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
- Vorbesitz Klasse B

Info: Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

C1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A - mit
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz: B

Mindestalter: 18 Jahre

C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Vorbesitz: C1

NEU: Wegfall der Bestimmung zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs

Mindestalter: 18 Jahre

C

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit 
- zG über 3.500 kg 
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: C1

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.

CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.

D1

Kfz - augenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz: B

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz: D1

Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

NEU: Wegfall der Bestimmungen zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs und zG der Kombination max. 12.000 kg

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

D

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz: B

Einschluss: D1

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz: D

Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

L

Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre

T

Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Einschluss: AM, L

Mindestalter: 16 Jahre

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