Beschleunigte Grundqualifikation für LKW- und Busfahrer gemäß BKrFQG
Nach Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes müssen Fahrer von Lkw und Omnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t., wenn sie gewerblich eingesetzt werden sollen, den Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation erbringen.
Ohne diesen Nachweis und den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein darf kein Fahrer gewerblich eingesetzt werden. Fahrer/innen, die vor dem jeweiligen Stichtag den Führerschein erworben haben müssen ab Sept. 2013 (Bus), bzw. Sept. 2014 (Lkw) den Nachweis über die Weiterbildung erbringen.
Dauer der Ausbildung
- 130 Stunden á 60 Minuten Theorie
- 10 Stunden á 60 Minuten Praxis
- 90 Minuten Prüfung bei der IHK
