Unterweisung Gefahrgutrecht

Das ADR und die GGSVEB, sowie zahlreiche nationale Vorschriften fordern für alle am Gefahrguttransport Beteiligten* eine jährliche Schulung. Im ADR 2011 sind erstmals die Pflichten des Entladers genannt.

Diese Schulung richtet sich an alle, die vor, während und nach einem Transport mit Gefahrgut zu tun haben.

*Beteiligte sind nach ADR und GGVSEB: Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Befüller, Betreiber, Entlader, Auftraggeber, Hersteller, Betroffener; Fahrzeugführer, Schiffsführer, Reisender.

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